Sammelklage

Eine Sammelklage, Massenklage[1] oder Gruppenklage[2] ist eine zivilrechtliche Klage, die nicht nur über die Ansprüche der Kläger entscheidet, sondern deren Rechtskraft sich auch auf jene Personen erstreckt, die in gleicher Weise wie die Kläger von dem streitgegenständlichen Sachverhalt betroffen sind – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben.[3]

Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort englisch class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte im eigenen Namen auftreten.

  1. Massenklage, auf en.pons.com
  2. Gruppenklage, auf en.pons.com
  3. vgl. US-Sammelklage class action In: Zu den Möglichkeiten der kollektiven Rechtsverfolgung im Rahmen von Verbandsklagen und Musterverfahren. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 30. Januar 2006, S. 12 ff.

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